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ANWALTSKANZLEI

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Paul Ostrowski ist seit dem 06.02.1979 als Rechtsanwalt zugelassen und steht Ihnen als Rechtsanwalt in allen Rechtsfragen zur Verfügung. Seine Leistungen sind u.a.:

~ Beratung in allen rechtlichen Fragen und bei rechtlichen Problemen
~ Hilfestellung gegenüber Behörden, Ämtern, Versicherungen, Firmen und Privatpersonen
~ gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr von Ansprüchen
~ Strafverteidigung / Ordnungswidrigkeiten
~ Prüfung und Entwurf von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen

Es werden die umfassende Beratung und Prozeßvertretung in allen rechtlichen Bereichen angeboten, wobei sich im Laufe der langjährigen Tätigkeit gewisse Fachgebiete herausgebildet haben.

Zu den Kompetenzen des Herrn Rechtsanwalt Paul Ostrowski zählen neben den allgemeinen Rechtsgebieten insbesondere folgende Rechtsbereiche:

+ Arbeitsrecht
~ gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
   bei Abmahnung, Kündigung, Vergütungs- und sonstigen Vertragsstreitigkeiten
~ Gestaltung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, wie z.B. Arbeitsverträgen, Aufhebungs-
   und Abwicklungsvereinbarungen

+ Ehe- und Familienrecht
~ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgesachen,
   wie z.B. Unterhalts-, Güterrechts- und Sorgerechtsangelegenheiten

+ Verkehrsrecht
~ Regulierung von Unfallschäden mit Verfolgung und Abwehr von Schadensersatz-,
   Schmerzensgeld- und Rentenansprüchen
~ Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen

+ Mietrecht
~ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern, insbesondere bei Kündigung
~ Gestaltung von Mietverträgen

Forderungseinzug und rechtliche Abwicklung von Aufträgen

+ Verwaltungsrecht
~ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Behörden

+ Straf- und Strafverfolgungsrecht
~ Vertretung in Strafsachen und Bußgeldsachen

+ Polnisches Recht
Rechtsanwalt Paul Ostrowski ist berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten, Finanz- und Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Er ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, dem Landgericht Darmstadt und Oberlandesgericht Frankfurt/M. zugelassen.

Aufgrund vorhandener Kenntnisse der polnischen Sprache und Verbindungen zu polnischen Rechtsanwälten und Notaren, insbesondere in Warschau, Breslau, Krakau, Danzig, Stettin und Lublin, besteht die Möglichkeit der Beratung von ausländischen bzw. der deutschen Sprache nicht mächtigen Mandanten sowie der Fallbearbeitung auch über die deutschen Grenzen hinaus.

Rechtsanwalt Paul Ostrowski ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. und im Anwaltverein Darmstadt
und Südhessen e.V. sowie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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Drucken Sie das Formular (PDF-Datei) aus, unterzeichnen Sie und senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0.6155 2116) an uns zurück.

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